Am wichtigsten ist es in solchen Situationen:
- einen Überblick über die regional vorhandenen Entlastungs- und Unterstützungsangebote zu bekommen
- zu klären, ob zu deren Bezahlung Leistungen der Krankenversicherung oder der Pflegeversicherung beantragt werden können
- zu planen/abzustimmen, wann die Angebote zeitlich genutzt und wann die Familie unterstützt werden soll
- Entlastungsangebote dienen auch der Förderung der Selbständigkeit des Pflegebedürftigen. So kann z.B. die Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten abgerufen werden.
- Ambulante Pflege kann grundsätzlich oder in besonderen Pflegesituationen, wie bspw. dem Duschen und Baden, entlastend eingebunden werden.
- Sind längere Zeiten abzudecken, wie bspw. einem Urlaub, so kann die ambulante Verhinderungspflege in der eigenen Wohnung oder der Kurzzeitpflege in speziellen Einrichtungen oder in Pflegeheimen genutzt werden.
Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben, Kontakt auf.
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